Schulanmeldung für Klasse 5
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Die Seiten 3 und 4 der Grundschulempfehlung im Original
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen
und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am
Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend
gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche
Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:
- durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 vorliegt.
- Für die Anmeldung am Bili-Zug benötigen wir zusätzlich die Halbjahresinformation der Klasse 4.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.